# Der Ausbildungsvertrag: deine Rechte und Pflichten

> Der Berufsausbildungsvertrag regelt deine Ausbildung rechtlich und stützt sich auf das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er hält Dauer, Probezeit, Vergütung und Urlaub fest. Beide Seiten haben Rechte und Pflichten: Du musst lernen und mitarbeiten, der Betrieb muss ordentlich ausbilden und vergüten. Wichtige Eckpunkte sind die Probezeit, das Berichtsheft und die Freistellung für die Berufsschule.

**Autor:** Mr. Benjamin · **Beruf:** Ausbildung
**Veröffentlicht:** 2026-07-16 · **Aktualisiert:** 2026-07-16
**Quelle:** https://yellowbluetech.de/blog/ausbildungsvertrag-rechte-pflichten

---

Der Ausbildungsvertrag ist das erste wichtige Dokument deiner beruflichen Laufbahn – und die wenigsten lesen ihn wirklich. Dabei stehen darin deine Rechte, deine Pflichten und die Spielregeln der nächsten Jahre. Für die WISO-Prüfung ist er Pflichtstoff, im Alltag ist er dein gutes Recht.

## Was ist der Ausbildungsvertrag?

Der Berufsausbildungsvertrag ist der Vertrag zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb. Seine Grundlage ist das **Berufsbildungsgesetz (BBiG)**. Er muss **vor Beginn der Ausbildung** schriftlich festgehalten werden, und bei Minderjährigen unterschreiben die Eltern mit.

> **Merksatz**
>
> Der Ausbildungsvertrag ist kein normaler Arbeitsvertrag. Sein Hauptzweck ist nicht deine Arbeitsleistung, sondern **deine Ausbildung**. Der Betrieb schuldet dir also in erster Linie, dass du etwas lernst.

## Was steht im Vertrag?

Das BBiG schreibt vor, welche Punkte enthalten sein müssen:

| Inhalt | Was geregelt wird |
| --- | --- |
| **Ausbildungsberuf** | die genaue Bezeichnung und der sachliche Ablauf |
| **Dauer** | Beginn und Länge der Ausbildung |
| **Probezeit** | zwischen einem und vier Monaten |
| **Ausbildungszeit** | die tägliche Arbeitszeit |
| **Vergütung** | Höhe der Ausbildungsvergütung |
| **Urlaub** | Anzahl der Urlaubstage |
| **Kündigung** | Bedingungen für eine Beendigung |

## Welche Rechte und Pflichten gibt es?

Ein Ausbildungsverhältnis ist keine Einbahnstraße – beide Seiten sind in der Pflicht.

**Deine Pflichten** als Azubi: lernen und dich anstrengen, an der Berufsschule teilnehmen, das [Berichtsheft](/blog/berichtsheft-fuehren) führen, Anweisungen befolgen, sorgsam mit Material umgehen und über Betriebsgeheimnisse schweigen.

**Die Pflichten des Betriebs:** dir die Fähigkeiten des Berufs vermitteln, dich für die Berufsschule und Prüfungen freistellen, dir kostenlos die nötigen Materialien stellen, die Vergütung zahlen und dir nur ausbildungsdienliche Aufgaben geben.

> **Merksatz**
>
> Kurzformel: **Du bringst Lernbereitschaft, der Betrieb bringt Ausbildung.** Aufgaben, die nichts mit deinem Beruf zu tun haben – privates Botengehen, dauerhaftes Kaffeekochen –, gehören ausdrücklich nicht dazu.

## Probezeit, Berichtsheft und Berufsschule

Drei Punkte solltest du besonders kennen:

- **Probezeit:** Sie dauert ein bis vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten **jederzeit ohne Frist** kündigen. Danach kannst du mit vier Wochen Frist kündigen, der Betrieb aber nur noch aus einem wichtigen Grund.
- **Berichtsheft (Ausbildungsnachweis):** Das regelmäßige Führen ist Pflicht und Voraussetzung, um überhaupt zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
- **Berufsschule:** Der Betrieb muss dich freistellen, und die Berufsschulzeit zählt zur Arbeitszeit.

> **Prüfungstipp**
>
> In der WISO-Prüfung wird die Kündigung im Ausbildungsverhältnis gern gefragt. Merke: **Während der Probezeit fristlos für beide Seiten**, **danach für den Betrieb nur aus wichtigem Grund**, für dich mit vierwöchiger Frist – etwa, wenn du die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln willst. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

> **Hinweis**
>
> Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen allgemein und ist keine Rechtsberatung. Was konkret für dich gilt, steht in deinem Vertrag und im BBiG. Bei Streit helfen die Ausbildungsberatung deiner IHK, der Betriebs- oder Personalrat oder die zuständige Gewerkschaft.

## Selbstkontrolle

**Frage:** Wie lange darf die Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis höchstens dauern?

- [ ] Zwei Wochen.
- [ ] Sechs Wochen.
- [x] Vier Monate.
- [ ] Sechs Monate.

**Erklärung:** Nach dem Berufsbildungsgesetz beträgt die Probezeit mindestens einen und höchstens vier Monate. Während dieser Zeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

## Häufige Fragen

### Darf mein Betrieb mich für ausbildungsfremde Arbeiten einsetzen?

Nein. Der Betrieb darf dir nur Aufgaben übertragen, die deiner Ausbildung dienen und deinen Kräften angemessen sind. Dauerhaftes Kaffeekochen, privates Einkaufen für Vorgesetzte oder reine Aushilfstätigkeiten ohne Lerneffekt gehören nicht dazu. Solche Anweisungen musst du nicht befolgen.

### Bekomme ich während der Berufsschule meine Vergütung weiter?

Ja. Der Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht freistellen, und diese Zeit zählt als Arbeitszeit. Deine Ausbildungsvergütung läuft normal weiter. Nach dem Unterricht in den Betrieb zurückzukehren ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

### Muss ich das Berichtsheft wirklich führen?

Ja, das Führen des Ausbildungsnachweises ist gesetzlich vorgeschrieben. Es dokumentiert, was du gelernt hast, und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Betrieb muss dir dafür Zeit und Gelegenheit geben und das Heft regelmäßig prüfen.

### Kann ich meine Ausbildung einfach kündigen?

Während der Probezeit ja, jederzeit und ohne Frist. Danach kannst du mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn du die Ausbildung ganz aufgeben oder in einen anderen Beruf wechseln willst. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und bei Minderjährigen von den Eltern unterschrieben werden.

**Weiterlesen:** [Ergonomie am IT-Arbeitsplatz einfach erklärt](/blog/ergonomie-am-arbeitsplatz) · [Gestreckte Abschlussprüfung: AP1 und AP2 verstehen](/blog/gestreckte-abschlusspruefung-ap1-ap2) · [Die Sozialversicherung: fünf Zweige einfach erklärt](/blog/sozialversicherung)

## Das Wichtigste in Kürze

- Der **Ausbildungsvertrag** beruht auf dem **Berufsbildungsgesetz** und muss vor Beginn schriftlich vorliegen.
- Hauptzweck ist deine **Ausbildung**, nicht deine Arbeitsleistung.
- Beide Seiten haben **Rechte und Pflichten** – du lernst, der Betrieb bildet aus.
- **Probezeit** ein bis vier Monate, **Berichtsheft** ist Pflicht, für die **Berufsschule** wirst du freigestellt.
