Rechtsformen: Einzelunternehmen, GmbH, AG
Kurzantwort
Die Rechtsform legt den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens fest – vor allem, wer für Schulden haftet und wie viel Kapital nötig ist. Man unterscheidet grob Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie GbR und OHG sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Der wichtigste Unterschied ist die Haftung: unbeschränkt mit dem Privatvermögen oder beschränkt auf das Firmenvermögen.
Teil des Lernpfads Kaufmännisches Wissen und WISO · Schritt 1 von 14
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Warum steht hinter dem einen Firmennamen ein „GmbH" und hinter dem anderen ein „e.K."? Das ist kein Zufall, sondern die Rechtsform – und sie entscheidet über eine ganz zentrale Frage: Wer haftet, wenn das Unternehmen Schulden macht? Für die WISO-Prüfung ist das Pflichtstoff.
Was ist eine Rechtsform?
Die Rechtsform ist der rechtliche Rahmen, in dem ein Unternehmen betrieben wird. Sie regelt vor allem drei Dinge:
- Haftung: Wer steht für Schulden gerade – nur die Firma oder auch das Privatvermögen der Inhaber?
- Kapital: Wie viel Geld muss beim Start vorhanden sein?
- Leitung: Wer darf das Unternehmen führen und vertreten?
Die wichtigsten Rechtsformen im Überblick
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | unbeschränkt, mit Privatvermögen | keines |
| GbR | unbeschränkt, alle Gesellschafter | keines |
| OHG | unbeschränkt, alle Gesellschafter | keines |
| KG | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist nur mit Einlage | keines |
| GmbH | beschränkt auf das Firmenvermögen | 25.000 € |
| UG (haftungsbeschränkt) | beschränkt auf das Firmenvermögen | ab 1 € |
| AG | beschränkt auf das Firmenvermögen | 50.000 € |
Personen- oder Kapitalgesellschaft?
Der entscheidende Trennstrich verläuft zwischen zwei Gruppen:
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG): Hier stehen die Personen im Mittelpunkt. Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt – also auch mit seinem Privatvermögen. Dafür ist kein Startkapital nötig.
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG): Hier steht das Kapital im Mittelpunkt. Die Haftung ist auf das Firmenvermögen beschränkt; das Privatvermögen der Eigentümer bleibt geschützt. Dafür braucht es ein Mindestkapital und mehr Formalitäten.
Warum wählt man welche Form?
Selbstkontrolle
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Wie ist die Haftung bei einer GmbH geregelt?
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsform und Gesellschaftsform?
Im Alltag werden Rechtsform, Gesellschaftsform und Unternehmensform meist gleichbedeutend verwendet. Genau genommen ist die Gesellschaftsform ein Teil der Rechtsformen: Ein Einzelunternehmen ist keine Gesellschaft, weil es nur einen Inhaber hat, zählt aber trotzdem zu den Rechtsformen.
Was ist der Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter Haftung?
Bei unbeschränkter Haftung steht der Unternehmer auch mit seinem Privatvermögen für Schulden ein – im schlimmsten Fall bis zum eigenen Haus. Bei beschränkter Haftung ist nur das Firmenvermögen betroffen, das Privatvermögen bleibt geschützt. Dieser Unterschied ist der wichtigste bei der Wahl der Rechtsform.
Was ist eine UG?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, oft Mini-GmbH genannt. Sie bietet denselben Haftungsschutz, lässt sich aber schon ab einem Euro Stammkapital gründen. Dafür muss sie einen Teil ihres Gewinns ansparen, bis das Kapital einer regulären GmbH erreicht ist.
Was ist der Unterschied zwischen Komplementär und Kommanditist?
Beide sind Gesellschafter einer KG. Der Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen und führt das Geschäft. Der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage und hat dafür keine Geschäftsführungsbefugnis. Die KG verbindet so unbeschränkte und beschränkte Haftung in einer Gesellschaft.
Braucht ein Einzelunternehmen Startkapital?
Nein. Ein Einzelunternehmen lässt sich ohne Mindestkapital und mit wenig Aufwand gründen. Der Preis dafür ist die unbeschränkte Haftung: Der Inhaber steht allein und mit seinem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten ein.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtsform regelt Haftung, Kapital und Leitung eines Unternehmens.
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG): mindestens einer haftet unbeschränkt, kein Startkapital.
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG): Haftung beschränkt aufs Firmenvermögen, Mindestkapital nötig.
- Bei der KG haftet der Komplementär unbeschränkt, der Kommanditist nur mit seiner Einlage.