Der Ausbildungsvertrag: deine Rechte und Pflichten
Kurzantwort
Der Berufsausbildungsvertrag regelt deine Ausbildung rechtlich und stützt sich auf das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er hält Dauer, Probezeit, Vergütung und Urlaub fest. Beide Seiten haben Rechte und Pflichten: Du musst lernen und mitarbeiten, der Betrieb muss ordentlich ausbilden und vergüten. Wichtige Eckpunkte sind die Probezeit, das Berichtsheft und die Freistellung für die Berufsschule.
Teil des Lernpfads Kaufmännisches Wissen und WISO · Schritt 11 von 14
Der Ausbildungsvertrag ist das erste wichtige Dokument deiner beruflichen Laufbahn – und die wenigsten lesen ihn wirklich. Dabei stehen darin deine Rechte, deine Pflichten und die Spielregeln der nächsten Jahre. Für die WISO-Prüfung ist er Pflichtstoff, im Alltag ist er dein gutes Recht.
Was ist der Ausbildungsvertrag?
Der Berufsausbildungsvertrag ist der Vertrag zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb. Seine Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich festgehalten werden, und bei Minderjährigen unterschreiben die Eltern mit.
Was steht im Vertrag?
Das BBiG schreibt vor, welche Punkte enthalten sein müssen:
| Inhalt | Was geregelt wird |
|---|---|
| Ausbildungsberuf | die genaue Bezeichnung und der sachliche Ablauf |
| Dauer | Beginn und Länge der Ausbildung |
| Probezeit | zwischen einem und vier Monaten |
| Ausbildungszeit | die tägliche Arbeitszeit |
| Vergütung | Höhe der Ausbildungsvergütung |
| Urlaub | Anzahl der Urlaubstage |
| Kündigung | Bedingungen für eine Beendigung |
Welche Rechte und Pflichten gibt es?
Ein Ausbildungsverhältnis ist keine Einbahnstraße – beide Seiten sind in der Pflicht.
Deine Pflichten als Azubi: lernen und dich anstrengen, an der Berufsschule teilnehmen, das Berichtsheft führen, Anweisungen befolgen, sorgsam mit Material umgehen und über Betriebsgeheimnisse schweigen.
Die Pflichten des Betriebs: dir die Fähigkeiten des Berufs vermitteln, dich für die Berufsschule und Prüfungen freistellen, dir kostenlos die nötigen Materialien stellen, die Vergütung zahlen und dir nur ausbildungsdienliche Aufgaben geben.
Probezeit, Berichtsheft und Berufsschule
Drei Punkte solltest du besonders kennen:
- Probezeit: Sie dauert ein bis vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen. Danach kannst du mit vier Wochen Frist kündigen, der Betrieb aber nur noch aus einem wichtigen Grund.
- Berichtsheft (Ausbildungsnachweis): Das regelmäßige Führen ist Pflicht und Voraussetzung, um überhaupt zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
- Berufsschule: Der Betrieb muss dich freistellen, und die Berufsschulzeit zählt zur Arbeitszeit.
Selbstkontrolle
Selbstkontrolle
Wie lange darf die Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis höchstens dauern?
Häufige Fragen
Darf mein Betrieb mich für ausbildungsfremde Arbeiten einsetzen?
Nein. Der Betrieb darf dir nur Aufgaben übertragen, die deiner Ausbildung dienen und deinen Kräften angemessen sind. Dauerhaftes Kaffeekochen, privates Einkaufen für Vorgesetzte oder reine Aushilfstätigkeiten ohne Lerneffekt gehören nicht dazu. Solche Anweisungen musst du nicht befolgen.
Bekomme ich während der Berufsschule meine Vergütung weiter?
Ja. Der Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht freistellen, und diese Zeit zählt als Arbeitszeit. Deine Ausbildungsvergütung läuft normal weiter. Nach dem Unterricht in den Betrieb zurückzukehren ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Muss ich das Berichtsheft wirklich führen?
Ja, das Führen des Ausbildungsnachweises ist gesetzlich vorgeschrieben. Es dokumentiert, was du gelernt hast, und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Betrieb muss dir dafür Zeit und Gelegenheit geben und das Heft regelmäßig prüfen.
Kann ich meine Ausbildung einfach kündigen?
Während der Probezeit ja, jederzeit und ohne Frist. Danach kannst du mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn du die Ausbildung ganz aufgeben oder in einen anderen Beruf wechseln willst. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und bei Minderjährigen von den Eltern unterschrieben werden.
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Das Wichtigste in Kürze
- Der Ausbildungsvertrag beruht auf dem Berufsbildungsgesetz und muss vor Beginn schriftlich vorliegen.
- Hauptzweck ist deine Ausbildung, nicht deine Arbeitsleistung.
- Beide Seiten haben Rechte und Pflichten – du lernst, der Betrieb bildet aus.
- Probezeit ein bis vier Monate, Berichtsheft ist Pflicht, für die Berufsschule wirst du freigestellt.