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Ausbildung4 Min. Lesezeit

Gestreckte Abschlussprüfung: AP1 und AP2 verstehen

Kurzantwort

Die IT-Ausbildungsberufe haben keine klassische Zwischenprüfung mehr, sondern eine gestreckte Abschlussprüfung aus zwei Teilen. Teil 1 (AP1) findet meist im vierten Ausbildungshalbjahr statt und zählt 20 Prozent, Teil 2 (AP2) am Ende und zählt 80 Prozent. Beide Teile zusammen ergeben das Abschlussergebnis – AP1 kann man nicht wiederholen, es fließt fest ein.

Teil des Lernpfads Ausbildung und Prüfung · Schritt 2 von 5

„Wann ist noch mal die Zwischenprüfung?" – gar nicht. Seit der Neuordnung 2020 gibt es in den IT-Berufen keine klassische Zwischenprüfung mehr, sondern eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen. Wer das früh versteht, plant seine Ausbildung entspannter.

Was heißt „gestreckte" Abschlussprüfung?

Die Abschlussprüfung ist zeitlich auseinandergezogen („gestreckt"): Statt einer Zwischenprüfung ohne Notengewicht und einer Abschlussprüfung am Ende gibt es zwei Prüfungsteile, die beide in die Endnote einfließen.

AP1 – Teil 1

AP1 findet meist im vierten Ausbildungshalbjahr statt (also etwa nach der Hälfte der Ausbildung) und prüft die bis dahin vermittelten Grundlagen – über alle IT-Berufe hinweg dasselbe Themengebiet: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes".

  • Form: schriftliche Prüfung
  • Gewicht: 20 % der Endnote
  • Wichtig: AP1 lässt sich nicht wiederholen – das Ergebnis steht und zählt.

AP2 – Teil 2

AP2 liegt am Ende der Ausbildung und ist berufsspezifisch. Sie besteht aus mehreren Prüfungsbereichen, darunter eine betriebliche Projektarbeit mit Dokumentation und Fachgespräch sowie schriftliche Bereiche und – in allen Berufen – der Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde (WISO).

AP1AP2
Zeitpunkt~4. HalbjahrEnde der Ausbildung
Gewicht20 %80 %
Inhaltgemeinsame Grundlagenberufsspezifisch + Projekt + WISO
Wiederholbarneinja (Prüfung insgesamt)

Was bedeutet das für deine Planung?

Selbstkontrolle

Selbstkontrolle

Mit welchem Anteil fließt Teil 1 (AP1) in die Gesamtnote der gestreckten Abschlussprüfung ein?

Häufige Fragen

Gibt es wirklich keine Zwischenprüfung mehr?

Richtig, in den 2020 neugeordneten IT-Berufen nicht. An ihre Stelle tritt Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung. Der große Unterschied: Die alte Zwischenprüfung musste nur abgelegt werden und zählte nicht zur Note, während AP1 mit 20 Prozent fest in das Abschlussergebnis eingeht.

Kann ich AP1 wiederholen, wenn es schlecht lief?

Nein. Das Ergebnis von AP1 steht fest und fließt so in die Endnote ein. Ein schwaches AP1 lässt sich nur dadurch ausgleichen, dass AP2 mit seinen 80 Prozent entsprechend besser ausfällt. Deshalb ist es sinnvoll, AP1 nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Was ist das gemeinsame Thema von AP1?

In allen vier IT-Berufen prüft AP1 das Gebiet „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes". Das umfasst Grundlagen zu Hardware, Betriebssystem, Netzwerkanbindung, Peripherie sowie kaufmännische und rechtliche Basics. Die Fachrichtung spielt in Teil 1 noch keine Rolle, erst in AP2 wird es berufsspezifisch.

Muss ich in jedem Prüfungsbereich bestehen?

Es gibt Mindestanforderungen. Die Prüfung insgesamt muss ausreichend sein, und einzelne Bereiche – etwa Wirtschafts- und Sozialkunde sowie die Projektarbeit – dürfen nicht mit ungenügend bewertet werden, sonst gilt die Prüfung trotz guter Gesamtpunktzahl als nicht bestanden. Die genauen Sperrfachregelungen legt die Prüfungsordnung fest.

Weiterlesen: Berichtsheft richtig führen: Tipps für IT-Azubis · Der Ausbildungsvertrag: deine Rechte und Pflichten · Fachinformatiker Daten- und Prozessanalyse · Fachinformatiker Digitale Vernetzung: das Berufsbild

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine klassische Zwischenprüfung mehr – stattdessen eine gestreckte Abschlussprüfung.
  • AP1: ~4. Halbjahr, gemeinsame Grundlagen, 20 %, nicht wiederholbar.
  • AP2: Ende der Ausbildung, berufsspezifisch + Projekt + WISO, 80 %.
  • Beide Teile zusammen ergeben die Endnote.
  • Einzelne Sperrfächer können trotz guter Gesamtpunkte zum Nichtbestehen führen.

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